Zuwendungen und Fördermöglichkeiten bei Extremwetterereignissen

Nach den vielen eindringlichen Appellen und Bitten der Waldbesitzer, für den Kreis Altenkirchen zuletzt auf der Jahreshauptversammlung des Waldbauvereins durch den Vorsitzenden, und dem Positionspapier des Waldbesitzerverbandes Rheinland-Pfalz, wurden nun vom Landesministerium Fördermöglichkeiten bei Extremwetterereignissen in Aussicht gestellt.

 

Der Waldbauverein Altenkirchen veröffentlicht hier die wichtigen Informationen, Fördermöglichkeiten, Förderregularien und das Formular für den Förderantrag:

 Informationsbrief des Waldbesitzerverbandes

Regelung über die Zuwendungen nach Extremwetterereignissen

Antrag auf Förderung

 Der Antrag muss beim zuständigen Forstamt gestellt werden.