Fachexkursion Verkehrssicherung im Wald

Verkehrssicherung im Wald

Zu diesem Thema veranstaltete der Waldbauverein Altenkirchen am 11.10.24 im Stadtwald Daaden eine Informationsveranstaltung

Besteht weitgehend Einigkeit bei der Beurteilung der Verantwortung für die Verkehrssicherung der Waldbesitzenden an öffentlichen Straßen und bebauten Flächen, ist die Einschätzung darüber innerhalb des Waldes keineswegs einhellig.

Die gesetzliche Regelung besagt, dass Waldbesucher den Wald zum Zwecke der Erholung auf eigene Gefahr betreten und waldtypische Gefahren hinnehmen müssen. Dies ist eindeutig und enthebt die Waldbesitzenden von der Verpflichtung für diese Fälle für die Verkehrssicherung einzustehen. Ein von Landesforsten RLP hierzu vorgelegtes Papier mit einem Hinweis auf sog. „Megagefahren“ sorgte bei Revierleitern und Waldbesitzenden allerdings für Verwirrung und Unsicherheit. Eine „Megagefahr“ soll danach dann angenommen werden, wenn auf einem Waldweg vom Waldbesitzenden erkannt wird, dass ein Baum oder Ast in allernächster Zeit mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit auf einen von Erholungssuchenden (mindestens mäßig) frequentierten Weg stürzen wird und hierbei Leibes- oder Lebensgefahr besteht. Empfohlen wird in diesem Fall, den Baum zu entnehmen.

In der Hoffnung, diesen Sachverhalt zu klären und an Beispielen zu demonstrieren, trafen sich zahlreiche Mitglieder der Waldbauvereine Altenkirchen und Westerwald mit Vertretern des Forstamtes und Herrn Carsten Schmalfuss von der Zentralstelle der Forstverwaltung im „Hüllwald“, einem Teilgebiet des Stadtwaldes Daaden, reichlich ausgestattet mit alten Laub- und Nadelbäumen. Hier hatte der zuständige Revierleiter Matthias Grohs auf einem Rundweg Beispielbäume markiert, anhand derer die verkehrssicherheitsrelevante Einschätzung diskutiert werden sollte. Um es vorweg zu sagen, eine „Megagefahr“ konnte in keinem Fall sicher festgestellt werden, obwohl in allen Fällen deutlich sichtbare Merkmale (abgestorbener Baum oder Baumteil, abgebrochenes Teilstück oder starker Befall mit holzzersetzenden Pilzen) auf mangelnde Standfestigkeit hindeuteten.
Laut Herrn Schmalfuss gilt eine „Megagefahr“ nur dann als gegeben, wenn mit der Gefahr der Verwirklichung unmittelbar zu rechnen ist, der betroffene Gegenstand sozusagen „am seidenen Faden“ hängt.
Ob diese Einschätzung in der Praxis für Sicherheit und Gelassenheit sorgen wird?
Die durch den Klimawandel vermehrt auftretenden Schadeinflüsse auf den Wald, werden zunehmend Fragen nach dem Umgang mit Gefahrenquellen durch absterbende Bäume aufwerfen. Bleibt zu hoffen, dass die ohnehin leidtragenden Waldbesitzenden damit nicht allein gelassen werden.

Dem Forstamt Altenkirchen und Herrn Schmalfuss sei an dieser Stelle für die aufschlussreiche Veranstaltung herzlich gedankt.